

Auf die Wahl der Jugendschöffen im Herbst des laufenden Jahres machte Dr. Ralf Rose im Jugendhilfeausschuss des Kreistags aufmerksam. Um den Nachwuchs langfristig zu sichern, warb der Richter am Amtsgericht insbesondere darum, den bestehenden Pool durch jüngere Schöffen zu ergänzen.
„Das Gesetz sieht eine Altersspanne von 25 bis 65 Jahren vor und es wäre schön, wenn ein paar Köpfe dabei wären, die nicht nur in der oberen Hälfte der Altersspanne liegen“, sagte Rose und bat darum, diese Anregung nicht ...
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