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Nähe Domo

Drohnenflug über Sindelfingen wirft Fragen auf

Bürger reagierten besorgt – nun hat sich die Polizei dazu geäußert.
Das Überfliegen fremder Wohngrundstücke mit einer Drohne ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Die Polizei darf in Deutschland im Rahmen der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung aber über Privatgrundstücke fliegen.

Das Überfliegen fremder Wohngrundstücke mit einer Drohne ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Die Polizei darf in Deutschland im Rahmen der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung aber über Privatgrundstücke fliegen.

Bild: z

Sindelfingen. Eine Drohne flog am Dienstag, 21. Juli, über dem Sindelfinger Zentrum, Nähe Domo. Besorgte Bürger wandten sich deshalb an die SZBZ-Redaktion. Sie wollten wissen, welchem Zweck der Flug diente ...