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Kreis Böblingen/Kreis Calw: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart

Ein beruflich genutzter PC ist kein Radio

Von unserem Mitarbeiter Eugen Schaffer

Der Kläger hatte der GEZ angezeigt, dass er beruflich einen internetfähigen PC nutze; seine Ehefrau entrichte Rundfunkgebühren für einen privat genutzten Fernseher. Darauf meldete der SWR den Kläger zum ...