„Ein nachhaltiges Projekt für die Kommunen“
„Dass der Klärschlamm nicht mehr als Dünger auf den Feldern landet und damit die Böden mit Giftstoffen und Mikroplastik belastet ist der richtige Weg“, so der Verbandsvorsitzende des RBB Landrat Roland Bernhard. Die Klärschlammverordnung regelt dies sehr klar. „Der RBB will den Kläranlagenbetreiber ein Angebot machen, um den Klärschlamm nachhaltig zu verwerten“, ergänzt Bernhard.
Am Standort des RBB könne den Kommunen nicht nur ein Angebot zur Entsorgung des Klärschlamms gemacht werden, sondern dadurch gebe es die Chance, die Fernwärmeproduktion zu erhöhen“, so der Landrat. „Davon würden dann die Stadtwerke Böblingen und Sindelfingen profitieren, die diese Fernwärme für ihre Bürgerinnen und Bürger abnehmen.“
Der Beschluss des RBB geht von einer jährlichen Menge von 100.000 Tonnen Klärschlamm aus, bei der die Anlage betrieben werden könnte. Der RBB wurde von seiner Verbandsversammlung beauftragt, die Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet in deren Beratungen zu unterstützen und entsprechende Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das betrifft die Landkreise Böblingen, Calw, Freudenstadt und Rottweil. „Die Klärschlammmenge nimmt durch das Bevölkerungswachstum zu, der Schlamm kann aber künftig nicht mehr in Kohle- und Zementfabriken mit verbrannt werden“, so der Geschäftsführer des RBB, Dr. Frank Schumacher. Deshalb stünden die Kläranlagenbetreiber vor der Entscheidung auf den freien Markt zu setzen oder eigene Entsorgungswege zu finden.
Die Verwaltung des RBB ist außerdem beauftragt worden, die Investitions- und Verbrennungskosten für den Klärschlamm am Standort RBB auf Basis von 100.000 Tonnen pro Jahr zu ermitteln. „Ich bin mir sicher, dass wir viele Städte und Gemeinden mit ihren Klärwerken für das Projekt gewinnen werden“, so der Landrat Bernhard. Viele von ihnen würden künftig gesetzlich dazu verpflichtet, eine Verwertung ihres Klärschlammes nachzuweisen.
Der Landrat betont bei dem Projekt besonders die Nachhaltigkeit: „Die Fernwärmeproduktion des Restmüllheizkraftwerkes kann nur noch begrenzt erhöht werden.“ Mit einer Anlage zur Klärschlammverwertung könnte deutlich mehr umweltfreundliche Fernwärme produziert werden als bisher, betont Bernhard. Dies sei ohne Erweiterung der Fläche am bestehenden Standort möglich. Perspektivisch eröffne die Entsorgung des Klärschlamms auch die technische Rückgewinnung des seltenen und wertvollen Rohstoffs Phosphor. „Wir werden dieses Projekt Anfang kommenden Jahres im Detail auch der Öffentlichkeit vorstellen und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einbeziehen“, kündigte der Landrat weiter an.
Hintergrundinformation
Die Entsorgung der bei der kommunalen Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlämme unterliegt der Klärschlammverordnung. Mit der Neufassung 2017 verbietet der Gesetzgeber aus Vorsorgegründen die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm, zum Beispiel als Dünger. Auf diese Weise soll die Einbringung von giftigen und/oder belastenden Stoffen (etwa Nitraten) und Mikroplastik in die Böden und damit in die Nahrungskette nachhaltig vermieden werden.
Mit der Neufassung der Klärschlammverordnung werden die Betreiber größerer Kläranlagen je nach Größenklasse ab den Jahren 2029 bezieihungsweise 2032 darüber hinaus zur Rückgewinnung des Phosphors aus Klärschlämmen und Klärschlammaschen verpflichtet. Ausnahmen gibt es lediglich für kleinere Kläranlagen, die zudem eng gesetzte Mindestmengen an Phosphorrückständen im Klärschlamm unterschreiten. Umweltschutzgründe allein waren für diese Verpflichtung jedoch nicht ausschlaggebend. Phosphor ist einer der weltweit wichtigsten Rohstoffe überhaupt.
Mit dem Wegfall der Möglichkeit zur Ausbringung des Klärschlamms und der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung geht eine Verringerung der Entsorgungswege einher. Dies erhöht die Nachfrage nach Mitverbrennung und Monoverbrennung von Klärschlamm, wodurch die Entsorgungskosten bereits jetzt steigen. Lagen die Entsorgungskosten in Baden-Württemberg bis 2016 noch bei ca. 65 bis 90 Euro je Tonne (brutto), so sind sie inzwischen auf ca. 110 bis 140 Euro je Tonne (brutto) gestiegen. Ausschreibungsergebnisse zeigen zudem, dass im Bereich der Klärschlammentsorgung kein großer Wettbewerb mehr stattfindet.
Neben den Entsorgungskosten spielt auch die Entsorgungssicherheit eine große Rolle. Wie lange die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken und Zementwerken möglich sein wird, ist wegen eines möglichen Kohleausstiegs Deutschlands nicht sicher, zumal durch die Vermischung der Aschen die Phosphorrückgewinnung erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Die Monoverbrennung von Klärschlamm, also die ausschließliche thermische Behandlung von Klärschlamm in einer Verbrennungsanlage unter Ausschluss anderer Brennstoffe, wird die zentrale Rolle in der Klärschlammentsorgung einnehmen. Bereits jetzt sind die in Baden-Württemberg bestehenden Klärschlammmonoverbrennungsanlagen auf den Klärwerken Stuttgart und Karlsruhe sowie auf der Kläranlage Steinhäule (Neu-Ulm, Bayern) weitgehend ausgelastet. Mit der Novelle der Klärschlammverordnung und der Forderung nach einer Phosphorrückgewinnung wird die Nachfrage nach Monoverbrennungskapazitäten erheblich zunehmen. Der zusätzliche Bedarf kann nur durch die Neuschaffung von Monoverbrennungskapazitäten gedeckt werden.
Im Ergebnis ist der Unterschied bei der Verbrennung für den Stoffkreislauf und damit für die Umwelt erheblich positiver, weil einerseits Schadstoffe zerstört (Medikamente, Mikroplastik, et cetera) oder aus dem Kreislauf entfernt werden (Schwermetalle) und andererseits der Einsatz primärer Energieträger durch die Erzeugung von Wärme und Strom aus dem Verbrennungsprozess des Klärschlamms ersetzt wird (zum Beispiel Nutzung als Fernwärme).

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