

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine weist darauf hin, dass Bauunternehmen ihren Arbeitnehmern den Betriebssitz als erste Tätigkeitsstätte zuweisen sollten. Dies ist möglich, wenn die Arbeitnehmer dort zumindest gelegentlich Hilfs- oder Nebentätigkeiten ausführen. Für die Beschäftigten hat dies den Vorteil, dass sie die Fahrten zwischen Wohnung und Baustelle und zurück mit 30 Cent je Kilometer und Verpflegungspauschalen von zwölf Euro pro Tag (bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden) ...
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