Menü
Kreis Böblingen

Ein Tipp für Bauarbeiter

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine weist darauf hin, dass Bauunternehmen ihren Arbeitnehmern den Betriebssitz als erste Tätigkeitsstätte zuweisen sollten. Dies ist möglich, wenn die Arbeitnehmer dort zumindest gelegentlich Hilfs- oder Nebentätigkeiten ausführen. Für die Beschäftigten hat dies den Vorteil, dass sie die Fahrten zwischen Wohnung und Baustelle und zurück mit 30 Cent je Kilometer und Verpflegungspauschalen von zwölf Euro pro Tag (bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden) ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0