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Böblingen: 21-Jähriger Gärtringer zu zwei Jahren und vier Monaten Jugendhaft verurteilt

Eine perfide Masche gegenüber jungen Frauen

Ein 21 Jahre alter Gärtringer muss nach einem Urteil des Böblinger Amtsgerichts eine Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monate absitzen. Verurteilt wurde er wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung sowie versuchter sexueller Nötigung.

Einträge in das Mobiltelefon des Angeklagten offenbarten dessen Frauenbild: es ist furchtbar. Verschiedene Telefonnummern junger Frauen speicherte er nicht unter deren Namen ab, sondern unter „Fotze eins ...