

Einträge in das Mobiltelefon des Angeklagten offenbarten dessen Frauenbild: es ist furchtbar. Verschiedene Telefonnummern junger Frauen speicherte er nicht unter deren Namen ab, sondern unter „Fotze eins bis zehn“ oder „Bitch“. „Das gibt in gewisser Weise einen Aufschluss“, sagte dazu der Polizeibeamte, der als Sachbearbeiter für den Fall zuständig war. Deutlich wurde in diesem Zusammenhang auch Richter Dr. Ralf Rose in seiner Urteilsbegründung. „Man muss sich mit ihrem Frauenbild befassen. Ich ...
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