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Renningen/Hanau: 52-Jähriger war zur Tatzeit nicht schuldfähig

Eine unerklärliche Amokfahrt

Von unserer Mitarbeiterin Silke Gelhausen-Schüßle

Während der sechsstündigen Verhandlung im Rahmen des so genannten Sicherungsverfahrens ging es fast ausschließlich um die Klärung der Frage, ob der 52-Jährige, der am 18. Juli 2008 in ein Waldhotel in Linsengericht gefahren war, zum Tatzeitpunkt im Vollbesitz seiner Schuldfähigkeit war. Letzter Seminartag Der arbeitslose Familienvater hatte mit 20 anderen Teilnehmern eine zweiwöchige Schulung bei einer Sicherheitsfirma absolviert. Am Morgen des letzten Seminartages stand eine Prüfung an. Die Hälfte ...

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