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Statement der IHK Böblingen zum VGH Urteil

Einzelhandel: Ab sofort gilt wieder die 3G-Regel

Auch im Kreis Böblingen können Kunden ab sofort wieder mit einem Schnelltest einkaufen
Von Rebekka Groß

**Kreis Böblingen.**Das „Einfrieren der Alarmstufe II“ für den Einzelhandel war voraussichtlich rechtswidrig und wird daher mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt – das besagt der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Mannheims von Dienstag.

Somit gelten – wie schon durch einen früheren Beschluss an Universitäten – auch im Einzelhandel wieder die ursprünglichen Regelungen des Stufenmodells. Laut den aktuellen Zahlen kommen somit in Baden-Württemberg die Regelungen der Alarmstufe und nicht der Alarmstufe II zum Einsatz.

Für den Einzelhandel bedeutet das ab sofort nicht mehr 2G als Zugangsbeschränkung sondern 3G. Kunden dürfen dort also wieder nicht nur mit einem Impf- oder Genesenennachweis sondern auch einem tagesaktuellen Schnelltest einkaufen.

„Das Urteil ist ein Lichtblick für viele Einzelhändler“, sagt Marion Oker, leitende Geschäftsführerin der IHK Bezirkskammer Böblingen auf Anfrage der SZ/BZ. Oker weiter: „Dass es eine unterschiedliche Handhabung beim Handel von Waren der Grundversorgung und allen anderen Sortimenten gibt, ist schon schwer nachzuvollziehen. Grundsätzlich sollten einzelne Branchen nicht unnötig belastet werden.“

Das jüngste Urteil des VGH Mannheims stimmt sie dagegen positiv: „Besonders für den Einzelhandel, der von 2G besonders belastet war, ist nun wenigstens sichergestellt, dass die schärfsten Regeln nur dann gelten, wenn die Bedingungen dafür auch herrschen. Kunden können nun wieder mit Tests dort einkaufen.“