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Eltern können künftig über die Art und Weise der Testung entscheiden

Eltern dürfen selbst entscheiden: Kita-Testpflicht im Kreis Böblingen wird gelockert

Noch bis Ende Juni gilt die Allgemeinverfügung für eine Pflicht zur Testung beim Besuch von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Böblingen. Angesichts sinkender Inzidenzzahlen und der Tatsache, dass immer weniger positive Fälle im Rahmen der Testungen auftreten, passt der Landkreis die Allgemeinverfügung an. Demnach können künftig die Eltern entscheiden, ob sie die Testung in der Einrichtung vornehmen lassen oder zuhause selbst machen.
Von unserem Mitarbeiter Peter Maier
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Die neue Regelung gilt schon ab Donnerstag, 10. Juni, beziehungsweise wird das vor Ort in den Kitas wohl überwiegend ab der kommenden Woche umgesetzt werden. „Wir wollen diese Erleichterung ermöglichen, weil es die Umstände möglich machen“, betont Landrat Roland Bernhard. „Es wurde immer wieder gefragt, warum man nicht zuhause testen kann. Wir hatten dem Testen in den Einrichtungen den Vorzug gegeben, um bei den anfangs noch hohen Inzidenzen die ordnungsgemäße Durchführung sicherstellen zu können, wollen nun aber Lockerungen zulassen.“

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Kommunen bei einer Inzidenz unter 50 selbst für den Erlass weitergehender Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zuständig. Um eine einheitliche Lösung im Landkreis zu erreichen, so der Tenor innerhalb der AG Corona, sollte die Landkreisverwaltung alle Kommunen abfragen, um auf dieser Basis die bestehende Verfügung entsprechend zu ändern. Insgesamt 24 Kommunen, darunter die vier Großen Kreisstädte, haben ihre Zustimmung zur geänderten Allgemeinverfügung des Landkreises gegeben, 2 (Holzgerlingen und Magstadt) haben ihr nicht zugestimmt. „Es ist ein erfreuliches Signal, dass sich die Städte und Gemeinden im Kreis fast ausnahmslos dazu entschlossen haben, die Anpassung der Allgemeinverfügung mit der Lockerung der Testung mitzutragen“, so der Landrat.

Wo die Verfügung gilt, entscheiden die Eltern künftig, ob sie ihr Kind / ihre Kinder in der Kita oder in einem Testzentrum testen lassen oder die Tests selbst zuhause machen. Eine Verlängerung der Testpflicht über den 30. Juni hinaus ist nicht vorgesehen. Allerdings kann es bei einer sich erneut verschärfenden Infektionslage notwendig werden, die Testpflicht in Kitas wieder einzuführen. Die Testungen in den Kitas haben bisher gezeigt, dass Infektionen frühzeitig erkannt werden können – gerade bei höheren Inzidenzen sei dies wichtig.

Die Pflicht laufe nun mit voraussichtlich weiter sinkenden Inzidenzen Ende des Monats aus. Der Vorsitzende des Kreisverbands Böblingen des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Bondorfer Bürgermeister Bernd Dürr, äußert dazu: „Es gab Kommunen, die an einer Testung in den Kitas festhalten möchten, andere wiederum wollten aufgrund sinkender Inzidenzzahlen entsprechende Lockerungen. Beide Wege sind nachvollziehbar und begründbar, so dass wir empfohlen haben, die Entscheidung in die Hände der Eltern zu geben.“