Menü
Kreis Böblingen: Wasser ist knapp in Bächen und Flüssen

Entnahme von Wasser aus Bächen ist in den Sommermonaten unzulässig

Auch dieses Jahr führen fehlende Niederschläge und Trockenheit während der Sommermonate zu sinkenden Wasserständen in vielen Bächen und Flüssen Baden-Württembergs.
Von unserem Mitarbeiter Peter Maier

Zusätzliche Wasserentnahmen können das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen und den Fischbestand gefährden. Davon sind insbesondere kleinere und mittlere Bäche betroffen. Ein Ende der weitgehend trockenen Witterung ist nicht in Sicht, sodass auch im Landkreis Böblingen mit weiter sinkenden Wasserständen zu rechnen ist.

Deshalb weist das Landratsamt darauf hin, dass es in den Monaten August bis Oktober
nicht erlaubt ist, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung
oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen
zu entnehmen. Eine Ausnahme bilden genehmigte gemeindeeigene
Entnahmestellen.

Im Landkreis Böblingen gibt es eine solche nur in Herrenberg. Dort wird, in Abhängigkeit zur aktuellen Wassermenge des
Bachs, Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben. Ansonsten ist
dies nach einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes an den
Fließgewässern im Landkreis Böblingen, mit Ausnahme der Würm
unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen, generell verboten.
Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten. Verstöße
gegen das Wasserentnahmeverbot sind Ordnungswidrigkeiten und werden
mit einem Bußgeld belegt.

Das Landratsamt Böblingen hat den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich
heißt, schon vor Jahren eingeschränkt. Denn hier entspringen zwar
viele Bäche, sie führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig
Wasser. Hinzu kommt, dass in Karstlandschaften, wie dem Gäu, Wasser
aus dem Bachbett direkt in den Untergrund versickert.