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Sindelfingen/Böblingen: Staatsgerichtshof erklärt 1975 den Zusammenschluss für nichtig / Die SZ/BZ-Serie „Doppelstadt im Fokus“ (II)

Erster Versuch ertrinkt im Freibier

Von unserem Redaktionsmitglied Peter Bausch

Die Kirchturmglocken läuten, Böller krachen vom Rathaus, in der Ausstellungshalle Sommerhofen fließt das Freibier in Strömen: Sindelfingen feiert wie Böblingen am 25. April 1975 das Urteil des Staatsgerichtshofs, das den Zusammenschluss der beiden Städte für nichtig erklärt. Der erste Versuch, aus Sindelfingen und Böblingen per Gesetz eine Doppelstadt zu machen, ertrinkt in Freibier auf beiden Seiten der Autobahn. Dabei hat letztlich ein simpler Verfahrensfehler den Ausschlag dafür gegeben, dass ...

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