

Am 1. Januar 2011 ist aus dem Modellversuch von 2008 ein Dauerrecht geworden: 17-Jährige dürfen unter Aufsicht eines erfahrenen Begleiters Auto fahren. Für den Führerschein mit 17 kann man sich ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag bei einer Fahrschule anmelden und beim zuständigen Amt eine Genehmigung einholen (für den Kreis Böblingen ist das Landratsamt zuständig, Infotelefon der Führerscheinstelle: 0 70 31 / 663 1317). Die Begleiter trägt man in einen Zusatzantrag ein. Die Eltern müssen dem ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0