

Diese Regelung gilt auch für den Besuch von Kindern seit dem 25. Mai im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs. Weiter sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass diese Regelung nur für die aktuellen Schließungen gelte. Für den Fall neuer Schließungen wird dann neu beraten und beschlossen. Der monatliche Gebührenausfall aufgrund der Aussetzung der Gebühren betrug rund 91 000 Euro. Durch die Corona-Soforthilfe der Landesregierung von einmal rund 89 000 Euro konnte ein Teil der fehlenden Einnahmen ...
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