

"Im Zweifel für die Angeklagte", urteilte Amtsrichter Horst Viehweg im Fall der Mitarbeiterin des Böblinger Restmüllheizkraftwerks. Die ehemalige Kassiererin soll 13 000 Euro unterschlagen haben (die SZ/BZ berichtete). Der Amtsrichter hatte Grund zu zweifeln. Etwa, weil an der Kassette Aufbruchspuren entdeckt wurden, die 47-Jährige aber einen Schlüssel besaß. Unklar blieb auch, ob ein Zweitschlüssel existiert. Gegen die 47-Jährige sprach eine Privatinsolvenz sowie, dass sie sich vier Wochen ...
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