Für mehr Erfahrung das Gesetz ändern
Kleinkindbetreuung: Über allem steht ein Gesetz – das zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Dieses Kinderförderungsgesetz bestimmt, dass Ein- und Zweijährige vom 1. August 2013 an einen Anspruch auf solche Einrichtungen haben. Wie viele Eltern ihre Kinder tatsächlich anmelden werden, darüber gibt es nur Schätzungen und Hochrechnungen. Im März 2012 wurden in den alten Bundesländern 22,3 Prozent der Kinder in diesem Alter tagsüber außerhalb ...
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