Futter muss abgedeckt sein
Wegen missbräuchlicher so genannter Kirrung ist ein 65 Jahre alter Jäger aus Böblingen vom Böblinger Amtsgericht zu einem Bußgeld von 100 Euro verurteilt worden. Der Pensionär hatte Mais im Bundesforst ausgebracht, um damit Schwarzwild anzulocken. Das Futter war aber nach Ansicht von Richter Horst Vieweg nicht sachgemäß abgedeckt. Ursprünglich stand ein Bußgeldbescheid seitens des Böblinger Landratsamts in Höhe von 400 Euro im Raum, dagegen hat der Betroffene Einspruch eingelegt. Gerd F. (Name ...
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