Gebührensatzung
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg müssen alle Gebühren in einer Kalkulation ermittelt werden. Die erhobenen Gebühren dürfen die kalkulierten Beträge nicht überschreiten, sollen aber die Kosten decken. In der Magstadter Verwaltung wurden die Personalkosten der Angestellten in Relation zur jährlichen Arbeitszeit gesetzt und anfallende Nebenkosten dazugerechnet. Die größten Änderungen ergaben sich bei den Mindestgebühren, die nun bei 7,50 Euro liegen. Das gilt allerdings ...
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