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Streit um Pippi Langstrumpf-Lied

„Genial“ – aber nicht original

Wer hat die Rechte an der deutschen Fassung des berühmten Pippi Langstrumpf-Liedes? Nicht allein der Autor Wolfgang Franke hat jetzt das Hamburger Landgericht entschieden. Geld bekommt jetzt auch die Astrid Lindgren-Erbengemeinschaft.
Von Nikolai B. Forstbauer
Ohne das „Widewi“ kaum denkbar: Pipp Langstrumpf-Fernsehserie von 1969

Ohne das „Widewi“ kaum denkbar: Pipp Langstrumpf-Fernsehserie von 1969

Stuttgart - Wer hat die Rechte an der deutschen Fassung des berühmten Pippi Langstrumpf-Liedes? Nicht allein der Autor Wolfgang Franke hat jetzt das Hamburger Landgericht entschieden. Geld bekommt jetzt ...