

**Mit dem Bau der Magstadter Osttangente wird es so schnell nichts. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat den Bebauungsplan für die Straße vom 28. Juli 2015 aus formalen Gründen für unwirksam erklärt. Anwohner der Alten Stuttgarter Straße hatten einen Normenkontrollantrag gestellt. Mit dem Urteil, sagte Bürgermeister Dr. Hans-Ulrich Merz gestern Abend im Gemeinderat, werde die Straße nicht grundsätzlich in Frage gestellt. **
Der Bebauungsplan Osttangente bildet die Grundlage für ...
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