

Dem neu installierten Sindelfinger Gestaltungsbeirat müssen alle städtebaulich bedeutsamen Bauvorhaben vorgelegt werden, welche ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans nicht genehmigungsfähig sind, bei denen die Stadt eines ihrer Grundstücke an privat verkauft oder die Stadt das Neubauvorhaben plant. Zusätzlich müssen städtebauliche Planungen, für die ein Wettbewerb notwendig ist, vor das Gremium, auf Beschluss des Gemeinderates auch Rahmenpläne. Neben diesen Pflichten setzenden Regeln ...
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