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Entwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024

Große Verunsicherung bei den 5700 WLSB-Mitgliedsvereinen

Der Entwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 bereitet Sportvereinen und Kommunen großes Kopfzerbrechen. Im gemeinsamen Schulterschluss appellieren diese an die politischen Entscheidungsträger, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nicht verabschiedet werden darf.

Von Daniel Krauter
In der VfL-Sportwelt finden neben klassischem Fitnessstudio-Betrieb auch umfangreiche Kindersportangebote, viele Gesundheits- und Präventionskurse sowie pro Woche über 70 Rehasport-Kurse statt.

In der VfL-Sportwelt finden neben klassischem Fitnessstudio-Betrieb auch umfangreiche Kindersportangebote, viele Gesundheits- und Präventionskurse sowie pro Woche über 70 Rehasport-Kurse statt.

Bild: Dettenmeyer

Vereinssport. Der Entwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 bereitet zahlreichen der 5700 Mitgliedsvereine des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) große Sorgen. Auch beim VfL Sindelfingen, mit deutlich über 9000 Mitgliedern der größte Verein im Kreis Böblingen, ist man besorgt.

Zur Ausgangslage: Wenn der Entwurf Gesetzeskraft erlangt, würde etwa die bislang umsatzsteuerpflichtige Überlassung von Sportstätten umsatzsteuerfrei werden. Dies hätte wiederum zur Folge, dass ein Vorsteuerabzug ...

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