

Damit Streuobstwiesen-Besitzer ihre Geräte oder Traktoren außerhalb des Dorfs unterbringen können, was nach dem Landschaftsschutzgesetz nicht erlaubt ist, hat der Darmsheimer Ortschaftsrat ein Schuppengebiet unterhalb des Friedhofs Richtung Döffingen beschlossen (die SZ/BZ berichtete). Die Bauherren müssten die Dächer aber begrünen. Einigen war dies zu teuer. Nun legte Ortsvorsteher Wolfgang Trefz eine Gegenüberstellung von begrünten Pultdächern und Satteldächern mit Ziegeln vor. Und siehe da: Die ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0