

Für zwei Bauvorhaben, die nicht durch den Bebauungsplan abgedeckt sind, hat der Altdorfer Gemeinderat grünes Licht gegeben. In der Stützenstraße 19 darf ein Einfamilienhaus gebaut werden, das die bestehende Baulinie nach Nordosten um vier Meter überschreitet. Im Buchenweg 9 darf ein bestehendes Wohnhaus mit Dachgauben versehen werden, die nicht mit den Vorschriften des Bebauungsplans übereinstimmen. Der Vorstoß von Gemeinderat Albrecht Brenner (Altdorfer Forum), mittelfristig die grundsätzliche ...
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