Menü

Grundsteuer fällig am 15. Februar

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das I. Quartal am 15. Februar 2015 zur Zahlung fällig wird.

Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:

Tel. 0 70 31/94-335, Fax 0 70 31/94-498, E-Mail: A.Gramatzki@sindelfingen.de

Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0