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Grundstücke erfassen

Laut eines Gerichtsurteils muss rückwirkend zum 1. Januar 2010 die Gebühr für Abwasser aufgeteilt werden in die Berechnung des verbrauchten Frischwassers (wie bisher) und des Wassers, das außerhalb des Hauses vom Grundstück in den Kanal läuft. Dadurch kann die Rechnung bei Bewohnern eines Mehrfamilienhauses geringer ausfallen, die für Gewerbebetriebe höher. Um die Außenfläche überhaupt feststellen zu können, muss die Gemeinde eine Firma anheuern, deren Mitarbeiter durch den Ort laufen und die Grundstücke ...

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