

Das Verwaltungsgericht hat die Absicht der baden-württembergischen Gemeinden wie zum Beispiel Sindelfingen kassiert, auf den Friedhöfen nur noch Grabdenkmale aufzustellen, die „ohne ausbeuterische Kinderarbeit“ hergestellt worden sind. „Das gilt für alle Kommunen“, sagte Rechtsamtsleiter Rainer Deubel im Gemeinderat.
Der entsprechende Passus im Paragraf 18, fünfter Absatz, der Friedhofsordnung mit dem Inhalt „Es dürfen nur Grabsteine, Grabeinfassungen und Grababdeckplatten verwendet werden, die ...
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