

Jede Kommune hatte bisher ihren eigenen Gutachterausschuss, der dafür zuständig war, Bodenrichtwerte zu ermitteln, Grundstücke von bebauten und unbebauten Grundstücken frei und unabhängig zu bewerten und eine transparente Marktentwicklung auf dem Immobilienmarkt zu erarbeiten. Die neue Gutachterausschussverordnung, die seit Oktober 2017 in Kraft ist, fordert 1000 Kaufverträge um eine transparente Marktentwicklung zu ermitteln. Nicht alle Kommunen haben diese Anzahl von Kaufverträgen und können die ...
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