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Hartz4 - Ablauf einer Umschulung

Für eine Arbeitslosigkeit gibt es viele Gründe. Während die einen aufgrund schlechter Chancen auf dem Jobmarkt keine Anstellung mehr finden, können andere aufgrund schwerer Schicksalsschläge oder Krankheiten nicht mehr in ihren eigentliche Berufen arbeiten. Um solchen Fällen entgegenzuwirken und den Betroffenen neue Berufschancen zu bieten, übernimmt das Arbeitsamt in einigen Fällen die Finanzierung einer Umschulung.
Von Isabel Frankenberg

Wer ALGII bezieht, hat sich laut Eingliederungsvereinbarung dazu verpflichtet, aktiv an der Suche eines neuen Jobs teilzunehmen. Das kann sich jedoch, wie schon erwähnt, aus verschiedenen Gründen schwierig gestalten. So können einige Betroffene ihren Beruf aufgrund körperlicher Beschwerden nicht mehr ausüben, andere sind hingegen unzufrieden und würden gerne neue Tätigkeiten erschließen. Daher haben Arbeitnehmer viele Möglichkeiten, um ihre Chancen auf dem Jobmarkt zu verbessern. Hierzu zählen z.B. Umschulen und Weiterbildungen.

Umschlungen sind jedoch mit vielen Kosten verbunden, die gerade von Arbeitslosen nicht ohne Weiteres vom Regelsatz bezahlt werden können. Deshalb haben Betroffene grundsätzlich die Möglichkeit, die Übernahme einer Umschulung zu beantragen. Hier bestehen zwei Umschulungsmöglichkeiten, welche vom Arbeitsamt getragen werden: Entweder wählen Sie selbst ein entsprechendes Angebot und lassen dieses durch einen Bildungsgutschein finanzieren, oder Sie nehmen an einer Auftragsmaßnahme teil.

Erwerbslose, die Hartz4 beziehen, haben einen Anspruch auf einen sogenannten „Bildungsgutschein“. Dieser stellt die direkte Kostenübernahme einer Umschulung oder Weiterbildung durch das Arbeitsamt dar. Ein solcher Bildungsgutschein muss jedoch beantragt werden. Wird er vom Arbeitsamt genehmigt, ist er sowohl zeitlich als auch räumlich befristet. Das bedeutet, dass der Bildungsgutschein immer in Abhängigkeit zum Wohnort des Beziehenden steht und zudem alle bewilligten Leistungen innerhalb von drei Monaten in Anspruch genommen werden müssen, da sonst die Berechtigung verfällt.

Der Bildungsgutschein deckt in der Regel folgende Kosten ab:

  • Weiterbildungskosten
  • Fahrtkosten
  • Auswärtige Unterbringungen
  • Kosten zur Betreuung von Kindern
  • Weiterbildungsprämie beim erfolgreichem Bestehen
  • Der übliche Regelsatz

Ein weiterer Weg ist die Teilnahme an einer Auftragsmaßnahme. Hierbei handelt es sich um eine Umschulung durch das Arbeitsamt. Diese ist vor allem für Personen geeignet, die ihre Kenntnisse vertiefen oder sich beruflich umorientieren möchten, jedoch noch nichts konkretes im Sinn haben. Die Umschulungen werden durch das Arbeitsamt selbst über verschiedene Träger durchgeführt, so dass die Betroffenen ein konkretes Weiterbildungsangebot erhalten. Anders als beim Bildungsgutschein, welcher frei wählbar eingesetzt werden kann, werden hier oft Maßnahmen zugewiesen. Diese sind häufig regional bedingt. Dennoch arbeitet das Arbeitsamt mit vielen verschiedenen Bildungsinstituten, wie der IHK, örtlichen Ausbildungsbetrieben, Schulen usw., zusammen. Neben der Umschulung können auch folgende unterstützende Angebote beantragt werden:

  • Erwerb von Grundkompetenzen
  • nachträglicher Hauptschulabschluss
  • „umschulungsbegleitende Hilfen“

Um die Auftragsmaßnahme in Anspruch zu nehmen, muss ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Dieser muss die Notwendigkeit einer Umschulung ausreichend darstellen. Daraufhin muss das Jobcenter je nach Einzelfall entscheiden, ob eine Umschulung den Betroffenen beruflich weiterbringen kann.

Weitere Informationen zum Thema „Umschulung bei Hartz4“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.hartz4.de viele weitere Informationen, eBooks und Ratgeber zu Themen, wie ALGI, Wohnung&Miete sowie Job&Bewerbung.

**Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. **

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