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Corona-Arbeitsschutz kontrolliert

Homeoffice-Verstöße bleiben ungeahndet

Die Arbeitgeber sind derzeit verpflichtet, wo immer möglich den Beschäftigten die Möglichkeit zum Homeoffice anzubieten. Die Gewerbeaufsicht hat dies in 1829 Betrieben abgefragt. Verstöße haben allerdings keine großen Konsequenzen.
Von Matthias Schiermeyer
Wer kann, sollte derzeit daheim tätig sein dürfen – doch etliche Arbeitgeber halten sich nicht an diese Vorgabe der Arbeitsschutzverordnung.
 Foto: dpa/Uwe Anspach

Wer kann, sollte derzeit daheim tätig sein dürfen – doch etliche Arbeitgeber halten sich nicht an diese Vorgabe der Arbeitsschutzverordnung. Foto: dpa/Uwe Anspach

Stuttgart - Noch bis zum 30. Juni gilt die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, wonach Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten – sofern keine betrieblichen Gründe dem Ziel entgegenstehen. Ob sie um einige Monate verlängert wird, das muss die große Koalition noch unter sich ausmachen. „Zur künftigen Gestaltung der Arbeitsschutzverordnung laufen Gespräche“, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums unserer Zeitung.

Ob die Unternehmen dieser Vorgabe Folge ...

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