

Stuttgart - Noch bis zum 30. Juni gilt die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, wonach Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten – sofern keine betrieblichen Gründe dem Ziel entgegenstehen. Ob sie um einige Monate verlängert wird, das muss die große Koalition noch unter sich ausmachen. „Zur künftigen Gestaltung der Arbeitsschutzverordnung laufen Gespräche“, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums unserer Zeitung.
Ob die Unternehmen dieser Vorgabe Folge ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0