

Es war wieder einer der Auftritte der Angeklagten, die nur mit viel Geduld und guten Nerven zu überstehen sind. Tiraden an Vorhalten, die nichts mit dem Tatvorwurf zu tun haben, gingen über die Prozessbeteiligten nieder. Einmal im Redefluss, war die 48-Jährige kaum zu stoppen. So passierte es erneut, dass sie der Staatsanwältin wie auch dem Vorsitzenden Richter Horst Vieweg ins Wort fiel, sie deswegen ermahnt werden musste. Apropos Richter Vieweg: Er hat so manchen Prozess gegen die 48-Jährige durchgefochten, hat sich dadurch offenbar ein dickes Fell angeeignet.
Der Sachverhalt war unstrittig: Die Angeklagte hat zugegeben, dass sie 2016 in der Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht gefilmt und das Video ins Internet gestellt habe. Das brachte ihr den Vorwurf des Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht ein. Der Film darf ohne Einverständnis der darauf zu sehenden Personen nicht veröffentlicht werden. Die 48-Jährige gab auch zu, zwei Richter beleidigt zu haben.
Entscheidend für die Verhandlung und die Urteilsfindung war das Gutachten des medizinischen Gutachters Professor Dr. Hermann Ebel, ärztlicher Direktor der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin am Klinikum Ludwigsburg. Er kam nach eingehender Untersuchung der Angeklagten zu dem Schluss, dass bei ihr eine „gravierende psychische Gesundheitsstörung“ zu diagnostizieren sei. Er sprach von einer krankhaften seelischen Störung, von „Verfolgungswahn“.
Tatsächlich wittert die 48-Jährige überall Feinde. Wer nicht ihrer Meinung ist und ihre Sicht der Dinge teilt, ist ihr Gegner, ist Mitglied einer „kriminellen und korrupten Vereinigung“, wie sie sagte. Dazu gehören Behörden ebenso wie die Justiz, egal, ob es sich um Richter oder Anwälte oder Staatsanwälte handelt. Dazu gehören Politiker auf der kommunalen wie auf der bundesweiten Ebene. Richter Vieweg sagte dazu trocken: „Ihr Weltbild ist krank.“
Für die Urteilsberatung- und Verkündung benötigte der Vorsitzende nur wenige Minuten. Er sprach die Angeklagte frei, da bei ihr eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen sei. Zuvor hatte die Sindelfingerin allerdings die Geduld der Anwesenden über Gebühr strapaziert: In ihrem Schlusswort schilderte sie über eine Stunde hinweg so ziemlich alles, was sie bewegte. Sie untermauerte darin allerdings auch das, was der Sachverständige zuvor ausgeführt hatte.




