

In einem asiatischen Restaurant trafen die Beamten auf einen vietnamesischen Staatsangehörigen in der Küche, der lediglich im Besitz einer ungarischen Aufenthaltsgenehmigung war. Die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland war ihm nicht erlaubt. Gegen den Vietnamesen wurde ein Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthalts in Deutschland eingeleitet, die Staatsanwaltschaft ordnete die Zahlung einer Sicherheitsleistung an. Die Ausländerbehörde wird entscheiden, ob der Mann Deutschland in den ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0