

Körperverletzung, Nötigung, versuchte Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung die Liste der Delikte ist lang, wegen denen ein 40-jähriger Altdorfer vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, verurteilt wurde. Das Gericht berücksichtigte, dass der Angeklagte wegen einer seelischen Störung vermindert schuldfähig war. Der Angeklagte leidet nach Aussage des psychologischen Sachverständigen an einer seelischen Krankheit, einer bipolaren Psychose. Früher sprach man von einer manisch-depressiven-Erkrankung. ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0