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Altdorf: Jagd-, Diabetiker und Epilepsiehunde von Steuer befreit

„Im öffentlichen Interesse“

Jagdhunde und ihre Besitzer leisten einen wichtigen Beitrag für die Natur und Umwelt, so die Vorlage zur Befreiung von der Hundesteuer. Sie sind durch eine aufwendige Ausbildung als brauchbarer Jagdhund anerkannt.
Von unserer Mitarbeiterin Annette Nüßle

Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz schreibt für den Einsatz bei Drückjagden solche ausgebildeten Jagdhunde vor und so,  Bürgermeister Erwin Heller: „Der Einsatz der Jagdgebrauchshunde liegt somit im öffentlichen Interesse und rechtfertigt eine Befreiung von der Hundesteuer.“ Aktuell gibt es im Ortsgebiet drei bis fünf Jagdhunde bei insgesamt 212 Hundehaltungen und die Hundesteuer beträgt pro Jahr 102 Euro.

Über die Notwendigkeit der Steuerbefreiung herrschte Uneinigkeit im Gemeinderat. ...

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