Im Zickzack auf der Autobahn überholt
Der Stuttgarter war am 31. Juli 2019 auf der A 81 in Richtung Stuttgart unterwegs, als er etliche hanebüchene Überholmanöver vollführte. Deshalb stand er jetzt vor dem Böblinger Amtsgericht. Der Angeklagte räumte ein Überholmanöver ein.
Der 60-Jährige hat keine Vorstrafe. In seinem Fahreignungsregister finden sich hingegen zahlreiche Einträge: Der 60-Jährige wurde vielfach erwischt, wie er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, innerorts wie außerorts. In einem Fall war er 65 km/h ...
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