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Katzenschutzverordnung

In Böblingen gelten neue Regeln für Katzenhalter

Die Katzenschutzverordnung gilt zwar seit mehr als zwei Monaten, doch nicht jeder weiß davon. Wer seine Katze ins Freie lässt, muss bestimmte Pflichten erfüllen.
Freigang nur unter Auflagen: In Böblingen müssen Katzen, die unkontrolliert ins Freie dürfen, kastriert, gekennzeichnet und registriert sein.

Freigang nur unter Auflagen: In Böblingen müssen Katzen, die unkontrolliert ins Freie dürfen, kastriert, gekennzeichnet und registriert sein.

Bild: Konoplizkaya/Adobe Stock

Böblingen. Seit August gelten für Katzenhalter in Böblingen neue Regeln: Die Katzenschutzverordnung wurde am 20. Februar dieses Jahres veröffentlicht und trat nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist  automatisch in Kraft. Doch das wissen längst nicht alle Katzenbesitzer. Eine gesonderte Benachrichtigung gab es nämlich nicht. Nach Angaben der Stadtverwaltung wäre eine individuelle Information nicht möglich, da keine entsprechenden Daten über die einzelnen Katzenhalter vorliegen.

Die Verordnung schreibt vor, dass freilaufende Katzen ab einem Alter von fünf Monaten durch einen Tierarzt kastriert werden müssen. Außerdem ist eine dauerhafte Kennzeichnung durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung erforderlich. Die Registrierung muss bei einem der beiden kostenlosen Haustierregister Tasso oder Findefix erfolgen. Dabei sind neben der Kennzeichnung auch Name und Anschrift des Halters anzugeben. Die Frist von sechs Monaten sollte den Haltern ausreichend Zeit geben, die erforderlichen Maßnahmen umsetzen zu können.

Stadt kann Kastration anordnen

Werden im Stadtgebiet unkastrierte Freigängerkatzen angetroffen, kann die Stadt deren Halter zur Kastration verpflichten. Bis zur Ermittlung des Besitzers darf das Tier vorübergehend in Obhut genommen werden. Ist eine aufgegriffene Katze zudem weder gekennzeichnet noch registriert und kann ihr Halter innerhalb von 48 Stunden nicht ermittelt werden, darf die Stadt eine Kastration durch einen Tierarzt veranlassen. Die Kosten muss der Katzenhalter tragen.

Die Stadt kann außerdem einen Nachweis über die Kastration und Registrierung verlangen. Ausnahmen von der Kastrationspflicht sind auf Antrag möglich. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht bleibt davon unberührt.´Ziel der Verordnung ist es, freilebende Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen, die durch eine hohe Zahl dieser Tiere entstehen können.

Katze zugelaufen – was jetzt?

Nicht jede Katze, die regelmäßig im Garten auftaucht, ist herrenlos. Viele Freigänger erkunden ihre Umgebung und besuchen dabei auch fremde Grundstücke. Doch was tun, wenn eine Katze offensichtlich Hilfe benötigt?

Erst einmal beobachten: Macht die Katze einen gepflegten und gesunden Eindruck, ist sie möglicherweise einfach auf Streifzug. Wer unsicher ist, kann zunächst in der Nachbarschaft nachfragen, ob jemand das Tier kennt.

Auf Kennzeichnung prüfen: Eine Tätowierung im Ohr kann Hinweise auf den Besitzer geben. Ob die Katze einen Mikrochip trägt, lässt sich mit einem speziellen Lesegerät feststellen, beispielsweise beim Tierarzt oder im Tierheim. Ist das Tier registriert, kann der Halter ermittelt werden.

Fund melden: Wer eine entlaufene oder ausgesetzte Katze findet, muss den Fund melden. Zuständig ist in Böblingen das Bürgeramt der Stadt. Auch das Kreistierheim nimmt Fundmeldungen entgegen. Eine zugelaufene Katze darf nicht einfach behalten werden.

Bei Verletzungen handeln: Ist die Katze verletzt oder offensichtlich krank, sollte sie schnellstmöglich tierärztlich versorgt werden. Zuvor sollte möglichst die zuständige Fundbehörde oder das Tierheim kontaktiert werden, um das weitere Vorgehen und die Kostenübernahme abzuklären.

Nicht ungefragt füttern: Wer eine fremde Katze regelmäßig füttert, sollte bedenken, dass das Tier möglicherweise ein Zuhause hat. Durch das zusätzliche Futter kann es dazu verleitet werden, immer wiederzukommen. Außerdem benötigen manche Katzen aus gesundheitlichen Gründen spezielles Futter. Wer sich Sorgen um den Zustand eines Tieres macht, sollte deshalb lieber beim Tierheim oder in der Nachbarschaft nachfragen, statt es dauerhaft zu versorgen.

Foto machen und Besitzer suchen: Wer eine unbekannte Katze entdeckt, kann ein Foto des Tieres machen und in der Nachbarschaft nach möglichen Besitzern fragen. Auch lokale Gruppen in sozialen Netzwerken oder Suchportale wie Tasso können bei der Suche helfen. Dabei sollte möglichst angegeben werden, wann und wo die Katze gesehen wurde. Vorsicht ist allerdings bei der Herausgabe geboten: Wer behauptet, der Besitzer zu sein, sollte dies glaubhaft nachweisen können.

Hier gibt es Hilfe: Das Bürgeramt Böblingen ist unter Telefon 07031 / 669-9900 erreichbar. Ansprechpartner für Fundtiere ist außerdem das Kreistierheim Böblingen, Herrenberger Straße 210, Telefon 07031 / 663-2751. Außerhalb der Öffnungszeiten können sich Finder bei Notfällen an die Polizei oder den tierärztlichen Notdienst wenden.