Inobhutnahme: zum Wohl des Kindes
Probleme in Familien können mit Beratungen und Erziehungshilfen angegangen werden. Befindet sich jedoch ein Minderjähriger in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr, ist es notwendig, schnell einzugreifen: Kinder und Jugendliche können vorübergehend in Obhut des Jugendamtes genommen werden.
Die Inobhutnahme ist eine Schutzmaßnahme zum Wohle von Kindern und Jugendlichen. Betroffene können sich selbst in Obhut begeben, indem sie sich bei einem Kinder- und Jugendnotdienst oder dem Jugendamt melden. ...
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