

Berlin - Es kostet nichts, und möglicherweise liegt hierin ein Problem. Bei sozialgerichtlichen Streitverfahren fallen keine vom Kläger zu tragenden Gerichtskosten an. Diese Regelung ist durchaus sinnvoll, denn so können Menschen unabhängig von Einkommen und Vermögenssituation ihre sozialen Rechte erstreiten. Die Sache hat aber auch eine Kehrseite. Es gibt Personen, die sehr häufig vor Sozialgerichten klagen. Über den Umfang dieses Problems wurde bislang nur spekuliert.
20 Prozent der Verfahren ...
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