

Jobcenter, die in einer Arbeitsgemeinschaft von Kommunen und Agentur für Arbeit betrieben werden, sind nicht zulässig, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Deshalb hat man im Kreis Böblingen der Sache ein anderes Mäntelchen umgehängt. Landrat Roland Bernhard und Jürgen Schwab, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Stuttgart, unterzeichneten nun einen Vertrag für eine gemeinsame Einrichtung (die SZ/BZ berichtete). Deren Vorteil: Sie kann eigenständiger arbeiten. Das ...
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