Kein Wasser aus Flüssen und Bächen
Von unserem Mitarbeiter Peter Maier Das Landratsamt weist darauf hin, dass es in den Sommermonaten Juni bis September nicht erlaubt ist, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen, es sei denn, es handelt sich um eine genehmigte gemeindeeigene Entnahmestelle. Im Kreis Böblingen haben lediglich Ehningen und Herrenberg gemeindeeigene Entnahmestellen eingerichtet, an denen entsprechend der Wassermenge des Baches dosiert ...
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