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Grafenau

Keine Sondergenehmigung

Ein Grundstücksbesitzer aus der Grafenauer Kernerstraße beantragte, über einen Fuß- und Radweg mit einer Sondergenehmigung auf sein Grundstück fahren zu dürfen. Eine Petition an den Landtag wurde jetzt abgewiesen. Daraufhin ging bei der Gemeinde ein Antrag ein. Den lehnte Bürgermeister Martin Thüringer Ende November ab und ließ sich die Entscheidung jetzt vom Gemeinderat bestätigen, der seinem Bürgermeister einstimmig den Rücken stärkte: "Bei einer Nutzung als Grundstückszufahrt kann die Sicherheit ...

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