Kinderpornografie: Razzia in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg
Landkreis Böblingen/Ludwigsburg. Mehrere dutzend Polizeibeamte haben am Dienstag, 14.03.2023, in einem großangelegten Einsatz in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg 24 Häuser durchsucht. Insgesamt haben sie 22 Tatverdächtige zwischen 14 und 82 Jahren ermittelt.
Ihnen wird vorgeworfen, pornografische Bildaufnahmen und Videos von Kindern und Jugendlichen von anderen erhalten, aus dem Internet heruntergeladen oder selbst weiterverbreitet zu haben.
Die Polizei stellte 93 Beweismittel sicher. Darunter überwiegend elektronische Datenträger wie Computer, Laptops, Handys und Festplatten. Diese werden nun von Spezialisten der Kriminalpolizei ausgewertet.
Die bei der Kriminalpolizei geführten Ermittlungsverfahren kamen nach Hinweisen US-amerikanischer Sicherheitsbehörden ins Rollen. „Die Kriminalpolizei hält den Ermittlungsdruck weiterhin hoch und wird auch in Zukunft kontinuierlich und unermüdlich gegen den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vorgehen“, so die Leitende Kriminaldirektorin Silke Kübler vom Polizeipräsidium Ludwigsburg.
Besitz bereits strafbar
Bereits der Besitz von nur einer kinderpornografischen Datei gilt seit 01.07.2021 als Verbrechenstatbestand mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. So wurden beim Polizeipräsidium Ludwigsburg für 2021 über 400 Verfahren wegen Besitz, Besitzverschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie neu eröffnet. Die Zahlen für das Jahr 2022 liegen noch nicht vor, dürften aber auf diesem Niveau bleiben.
Als erschreckender und negativer Trend hat sich das Verbreiten von vermeintlichen „Spaßbildern“ und „Spaßvideos“ mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt unter Kindern und Jugendlichen etabliert. Hier wird oft von „Schulhofkriminalität“ gesprochen. Tatsächlich handelt es sich dabei aber keinesfalls um Bagatelldelikte, sondern ebenfalls um Straftaten, die eine konsequente Strafverfolgung nach sich ziehen. Eine häufige Begleiterscheinung ist das eigenhändige Herstellen von pornografischem Material durch Kinder und Jugendliche selbst. Auch hier liegt eine Straftat vor, einerseits das Herstellen und andererseits oft auch das Versenden von Kinder- und Jugendpornografie. Zudem besteht dabei immer das Risiko, dass Bilder oder Videos anschließend ungewollt und unkontrollierbar weiterverbreitet werden.
Wie verhalten, wenn Ihr Kind solche Dateien zugeschickt bekommt?
Sollte Ihr Kind entsprechende Dateien zugeschickt bekommen, rät die Polizei dazu, sofort klar und deutlich zu zeigen, dass kein Besitzwille vorliegt, das heißt, man sollte im Chat schreiben, dass man mit derartigen Inhalten nichts zu tun haben möchte. Anschließend sollte das Kind die Chatgruppe verlassen. Verbotene pornografische Inhalte dürfen niemals aktiv gespeichert, weitergeleitet oder verschickt werden, auch nicht als Beweis an Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern oder die Polizei. Für die konsequente Bekämpfung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie einen effektiven Opferschutz ist die Erstattung einer Strafanzeige unumgänglich.
Die Anzeigenerstattung ist grundsätzlich bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache www.polizei-bw.de/internetwache/ möglich. Weitere detaillierte Informationen für Eltern finden Sie auf der Seite www.polizei-beratung.de.