Kläglich versagt
Zu: „Geschmack kann kein Gesetz regeln“ (SZ/BZ vom 28. August) Gewiss kann kein Gesetz den Geschmack verbindlich regeln. Was es aber kann und muss: Unschuldige Menschen vor vermeidbarem, gesundheitsschädlichem Lärm wirksam schützen. Bei dieser Aufgabe haben der Veranstalter der Techno-Party und die Stadtverwaltung Sindelfingen kläglich versagt. Sollte jemals jemand wagen, ein ähnliches Lärmspektakel zu veranstalten, dann hat es in einem möglichst schalldichten Raum stattzufinden, da eine freiwillige ...
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