Klare Grenzen zu ziehen ist das Ziel
Der Bundestag hat das Jugendstrafrecht verschärft. Künftig können Jugendrichter neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe einen bis zu vierwöchigen Arrest anordnen, um eine klare Grenze zu ziehen. Der Böblinger CDU-Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger, der im Innenausschuss für diese Gesetzesänderung zuständige Berichterstatter, hat diese Änderung von Anfang an unterstützt. „Junge Straftäter bekommen so einen Eindruck, was sie im Gefängnis erwartet, wenn sie weiterhin straffällig werden. ...
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