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Klage vor Verfassungsgerichtshof

Kleinparteien leiden unter Corona

10 500 Unterschriften muss eine nicht im Landtag vertretene Partei vorweisen, um flächendeckend an der Landtagswahl teilzunehmen. Dies sei in der Pandemie nicht möglich, versichert ein Bündnis von fünf Kleinparteien, das deswegen vor Gericht gezogen ist.
Von Matthias Schiermeyer
Der Stuttgarter Landtag: schon vor der Wahl muss eine Partei die Zulassung zum Urnengang erwerben, was nicht allen gleichermaßen leicht fällt.

Der Stuttgarter Landtag: schon vor der Wahl muss eine Partei die Zulassung zum Urnengang erwerben, was nicht allen gleichermaßen leicht fällt.

Stuttgart - Das öffentliche Leben wird wegen der Pandemie erneut heruntergefahren, die Bürger müssen ihre Kontakte einschränken – doch die kleinen Parteien sollen weiter dazu verpflichtet werden, die notwendigen Unterstützungsunterschriften zu sammeln, um an der Landtagswahl im März 2021 teilnehmen zu dürfen. Diesen Zwiespalt empfinden sie als schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit, weshalb sie vor den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gehen. Erwirken wollen sie eine einstweilige ...

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