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Kreis Böblingen/Calw: Corona-Regeln werden beim Klinikverbund Südwest wieder verschärft

Klinikbesuch nur nach Corona-Test

Aufgrund des Auftretens von Mutationen des Coronavirus hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung erneut kurzfristig angepasst und weitere Schutzmaßnahmen ergriffen. Unter anderem wurden auch die Regelungen für Besuche in Krankenhäusern wieder verschärft.
©Jürgen Fälchle - stock.adobe.com
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Für Besucher, Begleitpersonen und externe Personen in den Standorten des Klinikverbund Südwest ist weiterhin das Tragen einer mitgebrachten FFP2-Maske beziehungsweise einer Maske mit vergleichbarem Standard (z. B. KN95, N95) in den Klinikgebäuden zu jeder Zeit verpflichtend. Darüber hinaus müssen Besucher für den Zutritt zu den Klinikgebäuden einen negativen Corona-Test vorweisen. Ein selbst mitgebrachtes Testergebnis (Antigentest oder PCR-Test) darf zum Zeitpunkt des Besuchs nicht älter als 48 Stunden sein.

Von dieser Testpflicht ausgenommen sind lediglich notwendige Begleitpersonen von (potentiellen) Patienten sowie sonstige externe Personen, wie zum Beispiel Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Dienstleister oder Handwerker.

Die Kliniken des Klinikverbundes Südwest bieten Besuchern innerhalb bestimmter Zeitfenster auch Testungen mittels Antigentest (Schnelltest) an den sechs Standorten vor Ort an. Innerhalb welcher Zeiten eine Testung für Besucher vor Ort möglich ist, entnehmen Besucher den Informationen auf der Website unter www.klinikverbund-suedwest.de. Es wird zudem empfohlen, auch auf die Testmöglichkeiten, zum Beispiel der Schnelltestzentren oder der niedergelassenen Ärzte in der Region zurückzugreifen.