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Kommentar: Gutes Recht und keine Almosen

Kein Strom, keine Gnade: Lena B. muss nur deshalb nicht vom Netz, weil „Nachbarn in Not“ einspringt. Kein Einzelfall. Und ein Armutszeugnis für den Sozialstaat Deutschland. Was, wenn nicht Strom und Wasserversorgung, sollen zu einer Grundversorgung gehören?

Dass Versorger gegenüber Menschen, die von Sozialhilfe leben, mit starren Vorschriften argumentieren, klingt wie Hohn und Spott. Es gibt immer einen Weg, wenn man ihn denn findet. Doch zum Dienstleistungsgedanken gehört es nicht, Labyrinthe zu ...

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