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Arbeitsverzicht an Ostern

Kommt für die Ruhetagsregelung ein Lohnersatz?

Bund und Länder haben über Ostern eine Ruhetagsregelung für die Wirtschaft angekündigt. Die Details dazu sind aber noch unklar – auch was Freistellungen angeht. Die Verunsicherung bei den Unternehmen in Baden-Württemberg ist groß.
Von Daniel Gräfe
Über Ostern soll nicht gearbeitet werden. Doch wer kommt für die Kosten auf? Foto: dpa/Jan Woitas

Über Ostern soll nicht gearbeitet werden. Doch wer kommt für die Kosten auf? Foto: dpa/Jan Woitas

Stuttgart - Die angekündigte Ruhetagsregelung über Ostern sorgt bei den Unternehmen im Land für große Verunsicherung. „Seit heute Morgen stehen in unserer IHK die Telefone nicht mehr still. Die meisten Anrufer sind Vertreter von Mitgliedsbetrieben, die wissen wollen, was der Beschluss zur Ruhetagsregelung bedeutet“, sagte Johannes Schmalzl, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart, unserer Zeitung.

Bund und Länder hatten sich in der Nacht zum Dienstag auf weitere ...

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