

Kreis Böblingen - Laut Bundestestverordnung hat jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Doch wie ist das Wort „mindestens“ definiert? Antworten gibt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage der SZ/BZ: „Im Prinzip kann man sich auch öfters in der Woche kostenlos testen lassen, wenn Kapazitäten für Tests vorhanden sind. Der Anspruch auf kostenlose Bürgertests ist nicht auf einen pro Woche begrenzt.“
Anfang der Woche war bei der Online-Buchung ...
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