Kreis Böblingen: Ab 1. Juni kein Wasser aus Bächen und Flüssen
Kreis Böblingen. Die Wasserstände bewegen sich in vielen Bächen und Flüssen Baden-Württembergs, trotz der Niederschläge der letzten Wochen, im Bereich der mittleren Niedrigwasserstände. Auch der Landkreis Böblingen ist davon betroffen.
Zusätzliche Wasserentnahmen können das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen und gerade in den Sommermonaten den Fischbestand gefährden. Die sommerlichen Temperaturen lassen die Wassertemperaturen ansteigen, dadurch nimmt der Sauerstoffgehalt in den Gewässern ab. Davon sind insbesondere kleinere und mittlere Bäche betroffen.
Nur eine Ausnahme in Herrenberg
Deshalb weist das Landratsamt darauf hin, dass vom 1. Juni bis Ende September ein Wasserentnahmeverbot gilt: Es ist nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Eine Ausnahme bilden genehmigte Entnahmestellen. Davon gibt es im Landkreis Böblingen aktuell nur eine in Herrenberg, wo in Abhängigkeit vom Wasserstand der Ammer Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben.
Ansonsten ist dies nach einer Allgemeinverfügung des Landratsamts an den Fließgewässern im Landkreis Böblingen, mit Ausnahme der Würm unterhalb der Schwippeeinmündung bei Schafhausen, generell verboten. Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt.
Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten. Das Landratsamt Böblingen hat den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, deshalb schon vor Jahren eingeschränkt (1993). Hier entspringen zwar viele Bäche, führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Und in Karstlandschaften wie dem Gäu versickert Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund. Auch dadurch können Gewässer in den Sommermonaten bei geringerem Wassernachschub und hoher Verdunstung zeitweise ganz austrocknen.