

Eine Neuerung ist der Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen, wie etwa Freibädern. In Innenbereichen gilt die Testpflicht weiterhin. Bei Feiern im Gastgewerbe sind bis 50 Personen innen und außen mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis erlaubt. Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen sind auf die Fläche bezogen eine Person pro 7 m² zugelassen.
Für Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben oder ähnlichem erhöht sich die Teilnehmeranzahl auf höchstens 750 Personen im Außenbereich. Im Innenbereich bleibt es bei 250 Personen.
Die bisherigen, allgemeinen Regelungen aus der Corona-Verordnung gelten weiterhin, z.B. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln, Testpflicht für Freizeitangebote, Maskenpflicht.
Soweit die erste Mitteilung aus dem Böblinger Landratsamt. Weiteres Infos stehen auf www.szbz.de